Die Europäischen Zollbestimmen - Was sie bringen und was es zu beachten gibt

Die Europäische Zollunion besteht schon seit dem Jahr 1968, und dank ihr wird der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten durch Zölle oder ähnliche Abgaben nicht behindert. Zwischen diesen der EU angehörigen Staaten sind Ein- und Ausfuhrzölle und auf Menge beschränkter Handel nicht erlaubt. Zur Ausnahme gehören beispielsweise Kaffeeprodukte, Tabakwaren, alkoholische Getränke und auch Kraftstoffe. Die europäischen Zollbestimmungen werden von allen Mitgliedsstaaten vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt, und sind somit für alle verbindlich.

Im System der Zölle schwirren viele Arten umher. Auch der Sinn und Zweck der EU Zölle unterscheidet sich je nach Zollart. Das Nutzen eines Fiskal- oder Finanzzolls besteht darin, Staatseinnahmen zu generieren. Der Prohibitivzoll kommt hingegen zum Einsatz, um Importsendungen für ausländische Hersteller so unwirtschaftlich zu machen, dass er komplett still liegt. Der Ausfuhrzoll regelt den Export von Produkten, dessen Weltmarktpreis höher ist, als der des heimischen Landes. So wird das Exportieren und Verkaufen in anderen Ländern der Produkte durch Ausfuhrabgaben unattraktiv gemacht. Neben diesen Zöllen gibt es noch einige weitere.

Zölle sind Abgabesteuern, doch sie hindern uns nicht am freien Reisen, denn jeder Bürger der Europäischen Union hat das Recht sich frei zu bewegen und grenzenlos zu reisen. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn für verschiedenste Waren gibt es unterschiedliche Einschränkungen, auf die von der Europa Zollbehörde ein besonderes Auge geworfen wird. Bei Waffes ist es immer zwischen Verbringen und Mitnehmen zu unterscheiden. Das Verbringen umfasst einen Verbleib oder einen Besitzerwechsel beispielsweise durch Verkauf. Das Mitnehmen hingegen umfasst nur die Mitnahme über die Grenze und auch die Verwendung jeweiliger Ware ohne Besitzerwechsel. Bei Waffen und Munition wird für beides Erlaubnis benötigt. Sonderfälle sind Jäger, Schützen und Waffenkartenbesitzer. Arzneimittel dürfen für den privaten Gebraucht über die Grenze hinaus mitgenommen werden, und dürfen auch wieder in privat gebräuchlicher Menge mit zur Einreise genommen werden. Feuerwerkskörper, Bargeld, kulturelle Güter, Jugendgefährdende Schriften oder Medien und verfassungswidrige Schriften sind ebenfalls mit Einschränkungen belastet.